Allgemeine Geschäftsbedingungen .

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Die Visualisten GmbH, Hirschgraben 30, 22089 Hamburg, Telefon +49 (0)40 / 22692969.


1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Die Die Visualisten GmbH, Hirschgraben 30, 22089 Hamburg - im folgen­den „Auftragnehmer“ - erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB) haben diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.

1.2. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn diesen wurde vom Auftragnehmer schriftlich zugestimmt. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann ausschließ­lich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Auftragnehmer Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.


2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht

2.1. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde kommt zustande, wenn der Auf­tragnehmer auf eine entsprechende Anfrage des Kunden eine Auftragsbestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail erteilt. Der Kunde hält sich an seinen Antrag 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt gleichfalls zustande, wenn der Kunde erklärt, dass er ein verbindliches schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt.

2.2. Widerrufsrecht des Kunden nach Fernabsatzrecht

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt, und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne des § 312 b BGB zustande kommt, gilt folgendes:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Info-V und im Falle eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehrs (§ 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info-V. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt, die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Die Visualisten GmbH, Hirschgraben 30, 22089 Hamburg, Telefax: 040/41929356, E-Mail-Adresse: info@dievisualisten.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in ver­schlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufs­erklärung für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Aus­führung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Wider­rufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.


3. Vertragsinhalt, Vertragsänderungen

3.1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsschluss zwischen Auf­tragnehmer und Kunden vereinbarten Produkt- und Leistungsbeschreibung. Vom Auftragnehmer übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.2. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel welche der Auftragnehmer erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auf­tragnehmer ist nicht zur Aufbewahrung verpflichtet.

3.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbe­sondere Fragen des Materialeinsatzes und die Auswahl von Drittpersonen zum Zwecke der Vertragsdurchführung. Sofern sich der Kunde ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl von Drittpersonen durch den Auf­tragnehmer unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.

3.4. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der vom Auftragnehmer zu er­bringenden Leistung ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegen­über dem Auftragnehmer äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den Ziffern 3.5. bis 3.9. Dies gilt nicht, soweit die Änderungswünsche, rasch geprüft und voraus­sichtlich innerhalb von 8 Arbeitszeitstunden umgesetzt werden können.

3.5. Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbeson­dere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt der Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt der Auftragnehmer dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft wer­den kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit ver­schoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt der Auftragnehmer die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

3.6. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird der Auftragnehmer dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen dar­legen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Um­setzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungs­wunsch nicht umsetzbar ist.

3.7 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umset­zung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf den sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

3.8. Kommt eine Einigung nicht zustande, oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Ziffer 3.5. nicht einverstanden ist.

3.9. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichti­gung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvor­schlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zu­züglich einer angemessen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der Auftrag­nehmer wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

3.10. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlages sowie etwaige Stillstandszeiten. Der Mehraufwand wird nach der üblichen Vergütung des Auftragnehmers berechnet.


4. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Auftragnehmer und Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten einander unverzüglich, soweit Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen notwendig werden. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

4.2. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen sind der Gegenseite unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mit­teilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Vertragsdurchführung eingreifen zu können.

4.3. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglichen geschuldeten Leistung. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software, soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich. Der Kunde wird den Auftraggeber hinsichtlich der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung eingehend instruieren.

4.4. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

4.5. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertrags­durchführung Bild-, Ton-, Text-, oder ähnliche Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese dem Auftragnehmer umgehend in einem gängigen, unmittelbar verwert­baren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so über­nimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

4.6. Der Kunde stellt sicher, das an sämtlichen dem Auftragnehmer zur Verfügung ge­stellten Materialien keine Rechte Dritter bestehen bzw. dem Auftragnehmer die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein­geräumt werden.


5. Beteiligung Dritter

5.1. Der Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Arbeiten selbst aus. Er kann sich je­doch Dritter bedienen, soweit es für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Aufträge an Dritte erteilt der Auftragnehmer vorbehaltlich Ziffer 5.2. im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Für mangelhafte Leistungen Dritter haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich allerdings, dem Kunden im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungs­ausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, insbe­sondere Druckaufträge, an deren Erstellung der Auftragnehmer vertragsgemäß mit­gewirkt hat, im Namen des Kunden unter Beachtung der Ziffer 3.3 zu erteilen, es sei denn, der Kunde behält sich dieses Recht ausdrücklich vor. Soweit der Kunde beim Vertragsschluss keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgibt, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.


6. Leistungserbringung, Fristen

6.1. Werkvertragliche Verpflichtungen des Auftragnehmers sind erfüllt, sobald die von ihm erbrachten Leistungen durch den Kunden abgenommen sind.

6.2. Fristen sind nur verbindlich, soweit der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten ord­nungsgemäß erfüllt hat und die Termine vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

6.3. Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe, sind erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit vom Auftragnehmer bestätigt worden ist.

6.4. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

6.5. Die Frist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs des Auftragnehmers liegen, soweit solche Hindernisse nachweis­lich auf die Abnahme bzw. Versendung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Frist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Ereignisse. Der Auftragnehmer setzt den Kunden hiervon in Kenntnis.

6.6. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe des Auftragnehmers, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.


7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

7.1. Die Vergütung bei Werkleistungen erfolgt nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von in der Regel EUR 60,00 vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Leistungsentgelte für das Tätigwerden im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Webhosting) werden vertraglich zwischen den Parteien vereinbart. Kosten, die dem Auftragsnehmer durch die Auftragserteilung an Dritte entstehen, werden an den Kunden weitergegeben. Gleiches gilt für Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben.

7.2. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernach­tungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgelt­forderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz des Auftragnehmers mehr als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.

7.3. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

7.4. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde dem Auf­tragnehmer die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Der Auftrag­nehmer kann ohne Schadens- und Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Kunden eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser dem Auftragnehmer jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

7.5. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Auftragnehmer nicht an­erkannter Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrech­nung mit solchen.

7.6. Bei länger andauernden Projekten behält sich der Auftragnehmer die Erstellung von Teilrechnungen vor, mit welchen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

7.7. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Kunde verpflichtet ist, auf Aufforderung des Auftragnehmers diesem eine Lastschrift­ermächtigung zu erteilen.

7.8. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, jedoch spätestens zwei Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.


8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1. Mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen räumt der Auftrag­nehmer dem Kunden alle für die Verwendung seiner Arbeiten und Leistungen erfor­derlichen urheberrechtlichen Nutzungerechte ein. Vorbehaltlich anderweitiger Rege­lungen handelt es sich um die Einräumung einfacher Nutzungsrechte. Sie sind räum­lich und zeitlich unbeschränkt, inhaltlich jedoch auf die gemäß Vertrag vorgesehenen Verwendungszwecke begrenzt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, auch die Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftrag­nehmers. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen.

8.2. Nutzungsrechte an Leistungen, die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht vollständig abgegolten sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Verein­barungen beim Auftragsnehmer.

8.3. Der Auftragsnehmer kann auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftrag­gebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Die Zustimmung kann der Kunde nur dann verweigern, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht.


9. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

9.1. Dauerschuldverhältnisse ohne Mindestlaufzeit sind für beide Vertragsparteien mit einen Frist von 3 Monaten kündbar.

9.2. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens 4 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

9.3. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


10. Schutzrechtsverletzungen

10.1. Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechts­verletzungen frei, soweit der Auftragnehmer für die unbefugte Verwendung von geschützten Inhalten verantwortlich ist.

10.2. Beruhen Schutzrechtsverletzungen auf der Verwendung von Materialien die durch den Kunden beschafft wurden, haftet dieser allein. In solchen Fällen hat der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

10.3. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Auftragnehmer - unbeschadet et­waiger Schadensersatzansprüche des Kunden - hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverlet­zung nicht mehr vorliegt. Dies gilt auch für die Einholung von erforderlichen Nut­zungsrechten. Je nach Verantwortlichkeit sind die dabei entstehenden Kosten ent­weder dem Auftragnehmer oder dem Kunden aufzulegen.


11. Gewährleistung

11.1. Vom Auftragnehmer für den Kunden erbrachte Leistungen, hat der Kunde nach Ab­lieferung, in jedem Falle aber vor Verwertung, zu überprüfen und Mängel unverzüg­lich nach Endeckung zu rügen. Unterbleibt eine unverzügliche Überprüfung und et­waige Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden. Soweit Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, insbesondere Druckaufträge an Dritte erteilt werden, trifft diese Überprüfungs- und Anzeigepflicht den Kunden schon vor Übergabe der Materialen an den Dritten. Der Auftragnehmer stellt die Möglichkeit zur Überprüfung sicher.

11.2. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden für mangelhafte Leistungen, sofern sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, im Rahmen der gesetzlichen Bestim­mungen. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet der Auftragsnehmer nach Maßgabe der Ziffern 11.3. bis 11.4. Gewähr.

11.3. Die Gewährleistung des Auftragnehmers ist auf das Recht zur Nacherfüllung be­schränkt. Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt insbesondere vor, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, wenn sie seitens des Auftraggebers ernsthaft und endgültig ver­weigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.

11.4. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistungen. Die Gewähr­leistungspflicht beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.


12. Haftungsbeschränkung

12.1. Der Auftragsnehmer haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Auftragsnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

12.2. Soweit nicht Ziffer 12.1. eingreift, haftet der Auftragsnehmer bei der Verletzung we­sentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorher­sehbaren Schaden.

12.3. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Ge­sundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlichen Handlung ergehen, verjähren in sechs Monaten.


13. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

13.1. Der Kunde wird hiermit unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Firma und An­schrift in maschinenlesbarer Form für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

13.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich be­zeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten.

13.3. Der Auftragnehmer stellt vertraglich sicher, dass seine Arbeitnehmer die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden wahren.

13.4. Die in Ziffer 13.2. und 13.3. niedergelegten Pflichten treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers in gleicher Weise.


14. Gerichtstand, anwendbares Recht

14.1. Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist ausschließlich dessen Sitz.

14.2. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenen Streitigkeiten, insbesondere über das Zustande­kommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist - Hamburg. Der Auftragsnehmer kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

14.3. Für die vom Auftragsnehmer auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).


15. Sonstiges

15.1. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltend­machung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

15.2. Ist der Kunde eine natürliche Person, erklärt er mit Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Vertragserklärung durch seinen gesetzlichen Vertreter hierzu berechtigt zu sein. Der Auftragsnehmer weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hin. Hat der Kunde seinen Sitz oder üblichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland oder unterbleibt die Erklärung nach Satz 1, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorschuss in voller Höhe der erwarteten Rechnungssumme oder eine Sicherheit hierfür zu verlangen.

15.3. Der Auftragnehmer darf den Kunden auf seiner Internetseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.

15.4. Die Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert wer­den. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt unberührt.

15.5. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Ver­tragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen soweit wie möglich nahe kommt.

(Stand 09.06.2016)