Der digitale Widerrufsbutton (Ab 19. Juni 2026)

Für uns alle als Website-Nutzer:innen soll es in Zukunft ein Stückchen leichter werden, Onlinekäufe im Fall der Fälle unkompliziert zu widerrufen.

Deshalb gibt es eine neue gesetzliche Regelung: Unternehmen, die online Verträge mit Verbraucher:innen schließen – zum Beispiel bei Onlineshops oder Gutscheinkäufen –, müssen einen einfachen, digitalen Widerrufsweg direkt auf der Website bereitstellen.

Wichtig: Das neue Gesetz führt keine neuen Widerrufsrechte ein, sondern erleichtert nur den Widerruf von Verträgen, die ohnehin bereits gesetzlich widerrufbar sind.

Das musst du jetzt tun:

  • Nutzt du einen Shop von uns, den Visualisten? 

Melde dich einfach kurz bei uns – dann besprechen wir die Details und planen die nahtlose Einbindung des Widerrufsbuttons direkt für deine Website.

  • Nutzt du einen externen Shop eines Drittanbieters, z. B. für Wertgutscheine oder Merchprodukte? 

Bitte halte Rücksprache mit deinem Anbieter, ob und wie er den Widerrufsbutton in deinen Shop integriert. Sobald das geklärt ist, können wir gemeinsam besprechen, wie wir den Widerrufsbutton global (zum Beispiel direkt in deinem Footer) auf deiner Website einbinden.

Wir unterstützen dich beim neuen Widerrufsbutton.

Wir werfen gemeinsam einen Blick auf deine Website und finden die einfachste technische Lösung für dich.

Deine Ansprechpartnerin

Mona Schwinges

Projektmanagerin

Dein Ansprechpartner

Andreas Simon

Projektmanager & Frontend

Und was ist mit Online-Hotelbuchungen?

Klassische Hotelbuchungen mit einem festen Reisedatum sind von den Änderungen nicht betroffen.

Denn: Klassische Online-Hotelbuchungen mit festem Termin fallen auch bisher nicht unter das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht. Ergo: Hier wird kein Widerrufsbutton benötigt.

Anders verhält es sich mit Leistungen, für die bereits ein Widerrufsrecht besteht – wie zum Beispiel Wertgutscheine für eine Hotelübernachtung ohne festen Termin.


Quelle: "Kein Widerrufsbutton erforderlich für Online-Hotelbuchungen", DEHOGA Baden-Württemberg.