KI-Kennzeichnungspflicht / AI Act (Ab 02. August 2026)

Anfang August tritt die EU-Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten in Kraft.

Das Ziel: mehr Transparenz im Einsatz von KI. Nicht alle Inhalte sind automatisch betroffen. Kennzeichnen musst du KI vor allem dann, wenn du interaktive Chatbots nutzt, generierte Bilder verwendest oder redaktionelle Texte von öffentlichem Interesse erstellst.

Bitte prüfe vorab:

  • Nutzt du selbst KI-generierte Bilder für deine Website?

Dann kontaktiere uns gern, damit wir die Kennzeichnung dieser Inhalte besprechen können.

Gut zu wissen: Wir selbst binden keine kennzeichnungspflichtigen KI-Inhalte auf deiner Website ein.

  • Nutzt du einen KI-basierten Chatbot auf deiner Website?

Bitte kontaktiere in diesem Fall den Anbieter deines Chatbots, um die Kennzeichnungspflicht zu klären.

Wir beraten dich gern.

Bist du unsicher, ob du kennzeichnungspflichtige KI-Inhalte auf deiner Website verwendest? Vereinbare einen Gesprächstermin mit uns!

Dein Ansprechpartner

Andreas Simon

Projektmanager & Frontend

Deine Ansprechpartnerin

Mona Schwinges

Projektmanagerin

Welche Texte muss ich nach dem AI Act kennzeichnen?

Kurz gesagt: Nur Texte, die maßgeblich von einer KI geschrieben wurden UND von öffentlichem Interesse sind.

Das Ziel des Gesetzes ist es, gezielte Desinformation im Web zu verhindern. Für KI-generierte Texte bedeutet das ganz konkret:

  • Das ist kennzeichnungspflichtig: KI-Nutzung für komplette journalistische Artikel, Pressemitteilungen, Blogbeiträge oder Statements zu sensiblen, gesellschaftlich relevanten Themen (wie Politik, Wirtschaft oder Gesundheit), die nicht von einer redaktionell verantwortlichen Person überprüft oder kontrolliert wurden.
  • Das bleibt kennzeichnungsfrei: Reine Marketing- und Unternehmenstexte wie „Über uns“-Seiten oder Produktbeschreibungen im Onlineshop. Auch wenn du die KI nur als Assistenz nutzt, um deine eigenen Texte Korrektur zu lesen oder Sätze umzuformulieren, brauchst du keinen Hinweis.

Quellen: "Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kennzeichnung", IHK Ostwestfalen, und "KI-Inhalte 2025: Die wichtigsten Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Texte und Bilder", IT-Recht Kanzlei München.