EmpCo-Richtlinie im Marketing.

„Umweltfreundlich", „klimaneutral" & Co.: Das ändert sich ab September 2026 für deine Nachhaltigkeitsaussagen.

Nachhaltigkeit ist wichtig, Greenwashing ein Problem: Ab dem 27. September 2026 gibt es deshalb EU-weit neue Regeln für die Kommunikation über Nachhaltigkeit und Co. 

Die EmpCo-Richtlinie richtet sich gegen vage, unbelegte Nachhaltigkeitsversprechen und selbst gestaltete Öko-Siegel im Bereich Marketing und Vertrieb. Stattdessen sollen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaussagen konkreter machen und klar belegen. 

Du kannst also natürlich weiter über Nachhaltigkeit sprechen – nur ab jetzt eben so präzise wie möglich.

Was das konkret bedeutet? In diesem Beitrag erklären wir dir, was sich ändert, was erlaubt bleibt und wie du deine Inhalte am besten anpassen kannst.

Letzte Aktualisierung: August 2026

Das Wichtigste in Kürze.

  • Ab 27. September 2026 gelten EU-weit strengere Regeln gegen Greenwashing – für alle Branchen.
  • Vage Aussagen wie „nachhaltig" brauchen künftig präzise, belegbare Angaben; selbst gebaute Öko-Siegel sind tabu.
  • Mit Nachhaltigkeit werben bleibt erlaubt – du musst es nur konkret machen.

Warum müssen wir etwas gegen Greenwashing tun?

Zugegeben: Begriffe wie „nachhaltig“ und „umweltfreundlich“ werden insbesondere im Marketingbereich gern genutzt.

Das Problem: Oftmals werden Aussagen pauschal getroffen und lassen die Kund:innen zweifelnd oder zumindest unklar zurück. Denn wenn es heißt „Unser Unternehmen legt höchsten Wert auf eine nachhaltige Ausrichtung“, weiß ich im Grunde nichts – außer, dass sich das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt mal gedacht hat: „Nachhaltigkeit, das ist auch für uns ein Thema.“

Was genau hinter solchen pauschalen Behauptungen oder selbst gestalteten Öko-Siegeln steckt, lässt sich natürlich nur im Einzelfall klären. Wichtig für das große Ganze ist jedoch: Greenwashing schadet uns allen. Denn mit jeder pauschalen Aussage ohne Substanz sinkt die Glaubwürdigkeit der eigentlichen Sache. Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ nutzen sich ab.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, auf Deutsch etwa „Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel stärken“. Offiziell heißt sie Richtlinie (EU) 2024/825. Es ist kein völlig neues Gesetz, sondern eine Verschärfung von bestehendem EU-Verbraucherrecht – vor allem der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. 

Ihr Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und dafür zu sorgen, dass Kund:innen sich auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wirklich verlassen können.

Betrifft die EmpCo-Richtlinie mein Unternehmen?

Kurze Antwort: Ja, wenn du gegenüber Kund:innen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbst.

Die Regeln gelten nämlich für die gesamte Kommunikation mit Verbraucher:innen – und damit für praktisch alle Berührungspunkte mit deinen Kund:innen, Gästen, Partner:innen:

  • Website
  • Buchungsportale
  • Broschüren und Prospekte
  • Social Media
  • Anzeigen
  • Newsletter

Die EmpCo-Richtlinie ist nicht branchenspezifisch. Ob familiengeführtes Boutique-Hotel, Immobilienmakler oder ganz andere Branche: Sobald Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „öko“, „energieeffizient“ oder „regional“ im Zusammenhang mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen auftauchen, lohnt sich ein prüfender Blick.

Darf ich überhaupt noch mit Nachhaltigkeit werben?

Ja, denn Ziel der Richtlinie ist es nicht, dass du aufhörst, über Nachhaltigkeit zu sprechen oder damit zu werben. Nachhaltigkeit ist und bleibt ein starkes Argument im Marketing. 

Wichtig ist allerdings, wie du darüber sprichst.

Was ab dem 27. September 2026 nicht mehr geht.

Im Kern sind es vier Dinge, auf die du achten solltest.

1. Vage Umweltversprechen

Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ dürfen nicht mehr pauschal verwendet werden. Sie müssen immer konkretisiert werden und gut belegbar sein.

2. Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel

Eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne ein von einer öffentlichen Stelle eingerichtetes oder anerkanntes Zertifizierungssystem sind künftig unzulässig. Erlaubt sind nur Labels, die genau solch einen Hintergrund haben.

3. Klimaneutralität

Aussagen wie „klimaneutraler Urlaub“ oder „CO₂-neutral“ sind unzulässig, wenn sie sich auf Kompensation stützen – und wenn dadurch der Eindruck entsteht, das Produkt selbst habe keine oder neutrale Auswirkungen aufs Klima.

4. Irreführende Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit

Falsche Angaben zur Lebensdauer, verschwiegene Schwachstellen oder geschönte Reparierbarkeits-Versprechen sind ebenfalls verboten.

Was ausdrücklich erlaubt bleibt.

Nachhaltigkeitsaussagen ja, aber bitte so präzise wie möglich – und vor allem belegbar.

  • Werbliche, emotionale Überschriften bleiben erlaubt. Eine Headline darf weiterhin aufmerksamkeitsstark sein – wichtig ist, dass sie unmittelbar danach konkretisiert wird.
  • Konkret schlägt pauschal. Aussagen über Nachhaltigkeitsbestrebungen müssen so präzise wie möglich sein, d. h. genau benennen, was gemacht wird, und auf Nachfrage auch belegbar sein.
  • Bezieh dich auf den richtigen Umfang. Wenn nur dein Frühstücksangebot regional ist, dann beschreibe es genau so – und suggeriere nicht, der ganze Aufenthalt sei es.

Kurz: Aus einem großen, leeren Versprechen werden mehrere kleine, wahre Aussagen. Das wirkt oft sogar glaubwürdiger und sympathischer.

Aus der Praxis: vorher – nachher.

Das Prinzip: Die zweite Spalte behauptet nicht weniger – sie sagt nur genauer, was wirklich dahintersteckt.

Lieber vermeiden

So wird's konkret

„Dein Urlaub bei uns ist klimaneutral.“

„Wir reduzieren unsere Emissionen durch Wärmepumpe, Photovoltaik und Ökostrom. Zusätzlich unterstützen wir freiwillig ein zertifiziertes Klimaprojekt.“

„Unsere Unterkünfte sind nachhaltig.“

„Bei der Energieversorgung unseres Hauses setzen wir auf eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage und beziehen Ökostrom von Anbieter XY.“

„Die Immobilie ist höchst energieeffizient.“

Die Immobilie wurde als KfW-Effizienzhaus 55 errichtet und energetisch geplant: Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Dämmkonzept tragen zu einem energieeffizienten Gebäudebetrieb bei.

Besonders stolz sind wir auf unsere regionale Küche.
Bei uns genießt du frische Brötchen und Brot von der Bäckerei Franzbrötchen Fritze aus Dithmarschen.


Deine Mini-Checkliste vor jeder Nachhaltigkeitsaussage.

Bevor eine Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage online geht, stell dir vier Fragen.

  1. Eindeutig? Könnten Kund:innen die Aussage falsch verstehen oder mehr hineinlesen, als gemeint ist?
  2. Belegbar? Kannst du die Aussage objektiv belegen?
  3. Richtiger Umfang? Bezieht sie sich klar auf das, was tatsächlich zutrifft (nur das Frühstück, nicht der ganze Aufenthalt)?
  4. Nachweis da? Hast du intern einen Beleg, den du auf Nachfrage zeigen könntest?

Welche Nachweise du intern vorliegen haben solltest.

Du musst deine Belege nicht öffentlich auf die Website stellen.

Sie sollten aber intern dokumentiert und auf Nachfrage vorzeigbar sein – etwa, falls Wettbewerber, Verbraucherverbände oder Behörden nachhaken.

Aussage

Passender Nachweis

Ökostrom

Liefervertrag oder Zertifikat

Wärmepumpe

Technische Dokumentation

Holzbau

Bauunterlagen

Energieeffizienz

Energieausweis

Umweltzertifizierung

Zertifikat und Auditbericht

Regionalität

Lieferanteninformationen

Dein Fahrplan bis zum 27. September 2026.

Unsere Empfehlung, wie du deine Inhalte an die neue EU-Richtlinie anpasst.

  1. Bestandsaufnahme: Geh deine Kanäle durch (Website, Buchungsportale, Broschüren, Social Media) und markiere alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
  2. Aussortieren: Was ist pauschal, unbelegt oder suggestiv? Diese Stellen kommen auf die To-do-Liste.
  3. Konkretisieren: Ersetze allgemeine Begriffe durch echte Maßnahmen, Kennzahlen oder Partnernamen.
  4. Belegen: Leg für jede Aussage intern einen Nachweis ab.
  5. Siegel checken: Nutzt du ein selbst erstelltes Siegel? Dann durch ein anerkanntes ersetzen – oder weglassen.

Für viele Unternehmen beschränkt sich die Anpassung auf einzelne Aussagen und Nachweise. Bestehende Texte müssen selten komplett neu geschrieben werden.

Wie wir als Agentur damit umgehen.

Die neuen Vorgaben bauen wir selbstverständlich fest in unsere Arbeit ein – und unterstützen dich gern dabei, bestehende Inhalte dort zu schärfen, wo es sinnvoll ist.

Gute Inhalte leben genau von den besonderen Details, die die Richtlinie sichtbar machen soll. Wenn wir schreiben, dass ein Angebot nachhaltig ist, und das dann auch konkret ausführen, ist das ein riesiger Mehrwert für die Leser:innen. 

Und auch KI-Suchsysteme können klare, unverwechselbare Texte besser auslesen. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag „Was ist GEO?" und auf unserer Seite zur Website-Optimierung für KI.

Und jetzt?

Am einfachsten gehst du das Thema mit einem strukturierten Blick auf deine Inhalte an. Wenn du dabei Unterstützung möchtest, schauen wir gern gemeinsam drauf und sagen dir ehrlich, wo Handlungsbedarf besteht. Neugierig? Wirf doch gern auch einen Blick in unsere Content-Erstellung.

Deine Ansprechpartnerin

Mona Schwinges

Projektmanagerin

Dein Ansprechpartner

Andreas Simon

Projektmanager & Frontend

Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie.

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen EmpCo-Richtlinie ab September 2026 für dich zusammengefasst. Bitte beachte: Diese FAQ dienen erst mal der allgemeinen Information, sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Was ist die EmpCo-Richtlinie überhaupt?

Kurz gesagt: die zentrale EU-Regelung gegen Greenwashing. Offiziell heißt sie Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition"). Sie schafft kein neues Recht, sondern verschärft bestehende Verbraucherschutzregeln. In Deutschland greift sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gilt verbindlich ab dem 27. September 2026.

Betrifft die EmpCo-Richtlinie mein Unternehmen?

Unabhängig von der Branche gilt: Sobald du mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbst, ja. Wirbst du damit gar nicht, ändert sich für dich kaum etwas. Schneller Selbsttest: Tauchen bei dir Wörter wie „nachhaltig", „klimaneutral", „öko" oder „regional" auf? Dann lohnt ein prüfender Blick – egal ob Handwerk, Handel, Immobilien oder Gastgewerbe.

Sind Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ jetzt verboten?

Nein. Du darfst weiterhin über Nachhaltigkeit sprechen – du musst es nur konkret und belegbar tun. Unzulässig ist die pauschale, unbelegte Verwendung („Wir sind nachhaltig.“), in Ordnung ist die konkrete Aussage („Wir beziehen Ökostrom von Unternehmen XY.“). Aus einem großen, vagen Versprechen werden also mehrere kleine, überprüfbare.

Darf ich noch mit „klimaneutral“ werben – und ist Kompensation jetzt verboten?

Kompensation (Carbon Offsetting) bleibt erlaubt. Was nicht mehr geht: ein Produkt oder eine Leistung als „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ zu bezeichnen, wenn diese auf Kompensation beruhen. Statt des Begriffs „klimaneutral“ beschreibst du also transparent, was du tust – zum Beispiel Emissionen reduzieren, wo es geht, und den Rest über ein zertifiziertes Projekt ausgleichen.

Muss ich meine Nachweise auf der Website veröffentlichen?

Nein. Deine Belege müssen nur intern vorliegen, nicht öffentlich auf der Website stehen. Wichtig ist, dass du sie bei Nachfrage – etwa von Wettbewerber:innen, Verbänden oder Behörden – vorzeigen kannst. Ein Beleg kann zum Beispiel ein Liefervertrag, ein Zertifikat oder eine technische Dokumentation sein.

Muss ich jetzt aktiv neue Nachweise erstellen?

In den meisten Fällen nicht – es geht darum, vorhandene Belege bereitzuhalten, nicht darum, neue Gutachten anfertigen zu lassen. Für die Aussagen, die du triffst, sollte schlicht etwas in der Schublade liegen, das sie stützt. Fällt dir dabei auf, dass du für eine Aussage gar keinen Beleg hast, ist das ein guter Hinweis, sie zu konkretisieren oder wegzulassen.

Muss ich meine Website jetzt komplett neu schreiben?

In aller Regel nicht. Meist reicht es, einzelne Aussagen zu konkretisieren, zu belegen und bestimmte Dinge auszutauschen – etwa ein selbst gestaltetes Siegel. Der große Rest deiner Texte bleibt, wie er ist. Es ist also eher Feinarbeit als Grundsanierung.

Gelten die Regeln auch für Inhalte, die vor der Richtlinie entstanden sind – zum Beispiel gedruckte Broschüren?

Ja. Entscheidend ist nicht, wann ein Inhalt erstellt wurde, sondern ob du ihn nach dem 27. September 2026 noch verwendest. Eine ältere Broschüre, die du weiter verteilst, muss den neuen Regeln entsprechen; Material, das nur im Archiv liegt und nicht mehr im Umlauf ist, dagegen nicht. Bei größeren Restbeständen lohnt sich eine Abwägung – kleine Mengen aufbrauchen oder beim nächsten Nachdruck anpassen.

Bis wann muss ich alles umgesetzt haben?

Die Regeln gelten verbindlich ab dem 27. September 2026. Bis dahin hast du Zeit, deine Inhalte in Ruhe zu prüfen und anzupassen. Sinnvoll ist, früh mit den Kanälen zu starten, die am meisten Reichweite haben und sich am schnellsten ändern lassen – etwa Website und Portale – und Print beim nächsten Nachdruck mitzunehmen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die EmpCo-Richtlinie halte?

Der häufigste Fall ist eine Abmahnung durch Wettbewerber:innen oder Verbraucherverbände – verbunden mit der Aufforderung, die Aussage zu unterlassen, und den Kosten dafür. Dieser Abmahnung beugst du vor, indem du deine Aussagen konkret machst und einen Beleg bereithältst.

Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?

Die EmpCo-Richtlinie ist die verbindliche Grundlage, die ab dem 27. September 2026 gilt. Die Green Claims Directive war als separate, noch strengere Richtlinie geplant; die EU-Kommission hat allerdings im Juni 2025 ihre Absicht angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen, und die Verhandlungen wurden ausgesetzt. Das Verfahren ruht seither und ist formal noch nicht endgültig beendet – für deine Praxis ist aber allein EmpCo maßgeblich.